Kosten

Gemeinsam finden wir den richtigen Weg für Sie.

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Kostenübernahme durch Ihre private Krankenkasse oder Beihilfe

Eine Übernahme der Psychotherapiekosten durch Ihre private Krankenversicherung oder durch die Beihilfestelle ist i.d.R. problemlos möglich. Als psychologische Psychotherapeutin bin ich befugt mit diesen Stellen abzurechnen.
 
Unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden, hängt von den Vereinbarungen in Ihrer Versicherungspolice ab. Ich empfehle ihnen daher, vor Aufnahme der Psychotherapie die Vertragsdetails bei Ihrer Versicherung abzuklären und um die Zusendung eventuell notwendiger Antragsformulare zu bitten.
 

Da die GOP in den letzten 27 Jahren nicht erhöht wurde, folgen wir der Empfehlung des DPtV (Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung) den erhöhten 3,1 fachen Steigerungssatz anzuwenden. Hierfür schließen wir mit Ihnen einen Honorarvertrag ab.

Kostenübernahme durch Sie als Selbstzahler

Sie können die Kosten der Therapie jederzeit auch selbst tragen. Dies kann der Fall sein, wenn eine Übernahme der Kosten durch die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen ist. 
Zudem wählen häufig Personen diesen Weg, die den Wechsel in eine private Krankenversicherung, die Verbeamtung oder den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung planen.
  
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapie GOP (z.B. GOP 870 Verhaltenstherapeutisches Einzelgespräch zum Einzelpreis von 43,72€ mulzipliziert mit dem 3,1 fachen Steigerungsfaktor zum Gesamtpreis von 135,53€ für 50 Minuten).
 

Beratungs-, Supervisions-, Seminar- und Coachingangebot richtet sich an Selbstzahler und Unternehmen, da dieses nicht zum Leistungsspektrum der Krankenkassen zählen. Bei diesen Angeboten werden die Rechnungen von der PSYLEUM eG gestellt, um Ihnen die gesetzliche MwSt. ausweisen zu können.
Die Kosten für die oben genannten Angebote erfragen Sie bitte per E-Mail unter info@psychotherapeutin.saarland 

Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenkasse

Wenn sie gesetzlich versichert sind, müssen sie zuerst mit ihrer gesetzlichen Krankenkasse in Kontakt treten und abklären, in wie weit diese für die Kosten der Behandlung in einer Privatpraxis aufkommt. 

Sichert diese ihnen die Kostenübernahme im Sinne des Kostenerstattungsverfahren zu, steht Ihrer Behandlung bei mir nichts mehr im Wege. Bei den weiteren Schritten unterstütze ich sie gerne.

Weitere Informationen zur Kostenerstattung bei gesetzlich Versicherten finden sie hier.

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